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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Monatliche Neuheiten

KBV. Honorierung der Substitutionsbehandlung im EBM bleibt unverändert

KBV. Honorierung der Substitutionsbehandlung im EBM bleibt unverändert

Forum Substitutionspraxis, eig. Meldung, 09.02.2025. Erneut auf die lange Bank geschoben hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Reform der Substitutionsabschnitte im Einheitlichen Bewertungsmaßstab EBM, der die Honorierung der Behandlung gesetzlich Krankenversicherter regelt.

Seit 2022 bemüht sich die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin um eine Reform der Substitutionsziffern mit der Begründung, dass die im EBM festgelegten Ziffern und deren Bewertung für die medikamentengestützte Opioidsubsitutionsbehandlung (OST) nicht mehr mit der Substitutionspraxis übereinstimmen, dass der EBM falsche finanzielle Anreize in der Versorgung setzt und nicht mehr den mehrfach aktualisierten Richtlinien der Bundesärztekamme (BÄK) und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) entspricht. Im Gespräch war eine Pauschalregelung, die eine Ausweitung von Abgaben zur eigenverantwortlichen Einnahme („Take Home“) begünstigt, die Betreiber von Schwerpunktpraxen und -ambulanzen mit einem hohen Anteil an Unter-Sicht-Einnahmen hingegen betriebswirtschaftliche Probleme befürchten ließ.

Vorerst bleibt es bei der Vergütungsstruktur, (1.8 Gebührenordnungspositionen bei Substitutionsbehandlung und diamorphingestützter Behandlung der Drogenabhängigkeit, Seite) 140 )die seit Legalisierung der opioidgestützten Behandlung im Kern unverändert besteht, teilte die KBV am 28. Januar 2025 auf Anfrage von Forum Substitutionspraxis mit: 

„EBM: Mit dem Ende der Regierungskoalition und den anstehenden Neuwahlen werden auch in der Gesundheitspolitik die Felder neu bestellt, das betrifft auch Vergütungsanpassungen.

Nach der Wahl wird die Agenda neu zusammengestellt. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Experten aktuell schwerpunktmäßig mit grundlegenden neuen Projekten (Stichwort Entbudgetierung) beschäftigt sind. Wir haben die Thematik aber natürlich weiterhin auf unserer Agenda. Sobald es Neuerungen bei der Vergütung der Opioidsubstitution gibt, werden wir dies vermelden.“

KBV. Honorierung der Substitutionsbehandlung im EBM bleibt unverändert.pdf