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| Hans-Günter Meyer-Thompson | EBM und Substitutionsbehandlung

K. Isernhagen - Vorschläge zur Reform der Vergütung der Substitutionstherapie mit dem Ziel einer Pauschalisierung -  Mehr Patientenfreundlichkeit in der Substitutionsbehandlung (Text)

Vorschläge zur Reform der Vergütung der Substitutionstherapie mit dem Ziel einer Pauschalisierung (Text)

8. Nationale SubstitutionsKonferenz (NaSuKo)  

          Mehr Patientenfreundlichkeit in der Substitutionsbehandlung

Berlin, 10. Juni 2024

Konrad Isernhagen, Köln

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Über Geld spricht man für gewöhnlich nicht, aber ein Honorierungssystem ist auch ein Steuerungssystem, aber die derzeitige Regelung der Honorierung der Substitutionstherapie über den EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) zeigt alle Züge einer Fehlsteuerung.

Die auf täglicher Vergabe als ärztliche Leistung basierende Vergütung der Substitution ist nicht fachgerecht und behindert die Substitutionstherapie durch niedergelassene Ärzt_innen, dies ist gerade bei der angespannten Versorgungslage besonders außerhalb der großen Zentren desaströs. Durch dieses Honorierungssystem werden Fehlanreize mit Verweigerung von take-home auch für stabile Patient_innen geschaffen, die bei etlichen Patient_innen sinnvolle Therapie mit Depot – Buprenorphin wird behindert und eine dezentrale Substitution z. B. in Apotheken oder Einrichtungen der Drogenhilfe wird behindert, indem flexible Vergabeformen ökonomisch unattraktiv werden. Nach der Reform der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVV) sind dezentrale Vergabeformen möglich, für viele Patient_innen, die evtl. lange Anfahrtswege hinnehmen müssen, wäre eine wohnortnahe Vergabe eine deutliche Verbesserung ihrer Situation. 

Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin hat deshalb eine Reform des EBM angeregt. Das Ziel soll sein, dass das Vorhalten, die Durchführung, die Koordination sowie Dokumentationsleistungen durch eine Quartalspauschale vergütet werden. Die suchtmedizinischen Leistungen im engeren Sinne (therapeutische Gespräche) sollen öfter abrechenbar werden und die therapeutischen Gespräche wären dann auch auch telemedizinisch oder telefonisch erbringbar.

Nach diesem Vorschlag würde die Substitution bei Patienten, die täglich ohne take-home zur Vergabe kommen müssen, ökonomisch schlechter gestellt, in allen anderen Settings (take-home, Depot oder dezentrale Vergabe) würden die substituierenden Ärzt_innen besser gestellt, wobei das Honorarvolumen insgesamt gleich bliebe. Davon erhoffen wir uns einige Verbesserungen: (...)

Isernhagen-Vorschläge zur Reform der Vergütung der Substitutionstherapie mit dem Ziel einer Pauschalisierung