| Hans-Günter Meyer-Thompson | Wechselwirkungen mit Substitutionsmitteln
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Hier können Sie Nebenwirkungen (unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen) melden. Sie können für sich oder im Namen einer anderen Person melden. Die Meldung für andere Personen ist möglich, wenn Sie diese betreuen, z.B.im Namen Ihres Kindes oder eines Angehörigen. Die Meldung geht direkt an die zuständigen Bundesoberbehörden. (BfArM / Paul-Ehrlich-Institut, September 2018)