Hamburg. Kinderschutz: Kooperationsvereinbarung zur Stärkung des Kindesschutzes unterzeichnet
Hamburg. Kinderschutz: Kooperationsvereinbarung zur Stärkung des Kindesschutzes unterzeichnet
Kinder von suchtkranken Menschen sind im Vergleich zu anderen Kindern im Alltag besonderen Risiken ausgesetzt. Eine besondere Gruppe der Suchtkranken sind die Opiatabhängigen, die sich in einer Substitutionsbehandlung befinden. Um ihren Kindern das gesunde Aufwachsen zu ermöglichen und die Eltern dabei zu unterstützen, ihr Recht und Pflicht zur Pflege und Erziehung wahrnehmen zu können, benötigen sie besondere Aufmerksamkeit und Hilfe. Für eine erfolgreiche Unterstützung mit besonderem Augenmerk auf das Kindeswohl haben die substituierenden Ärztinnen und Ärzte, die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) und Träger der Suchthilfe sowie Ärztekammer und Behörden in einer Vereinbarung Standards für die Kooperation festgeschrieben. (20.6.2012)
https://www.hamburg.de/drogen-und-sucht/3510226/kooperationsvereinbarung-substitution-und-kinder/