| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesundheitspolitik
Ukraine-Flüchtlinge müssen keine Medikamentenzuzahlungen leisten
Ukraine-Flüchtlinge müssen keine Medikamentenzuzahlungen leisten
Berlin – Geflüchtete aus der Ukraine müssen während der ersten 18 Monate Aufenthalt in Deutschland keine Zuzahlungen für verordnete Arzneimittel bezahlen, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen. (aerzteblatt.de, 05.04.2022)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/133171/Ukraine-Fluechtlinge-muessen-keine-Medikamentenzuzahlungen-leisten