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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesundheitspolitik

KBV. Übergangslösung: Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Behandlungsscheine – Hinweise für Praxen

KBV. Übergangslösung: Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Behandlungsscheine – Hinweise für Praxen

Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die zuständigen Ämter der Kommunen stellen dazu Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt aufsuchen können. 

In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Notwendig ist hierfür ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung. (KBV-Praxisnachrichten, 08.03.2022)

https://www.kbv.de/html/1150_57290.php