| Hans-Günter Meyer-Thompson | Für die Praxis
Sozialrecht. Die Versorgung ukrainischer Flüchtlinge mit BtM-pflichtigen Arzneimitteln
Sozialrecht. Die Versorgung ukrainischer Flüchtlinge mit BtM-pflichtigen Arzneimitteln
Geflüchtete haben Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); dieses ermöglicht u. a. die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen, inklusive der Versorgung mit den benötigten Arznei- und Verbandmitteln. Weiterhin können Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Schutzimpfungen, medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie erbracht werden. SubLetter 3/2022, Juni 2022, 29.06.2022, Anmeldung für Fachkreise erforderlich)
https://www.subletter.de/content/die-versorgung-ukrainischer-fluchtlinge-mit-btm-pflichtigen-arzneimitteln