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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Für die Praxis

Geflüchtete aus der Ukraine müssen keine Zuzahlungen für Medikamente leisten

Geflüchtete aus der Ukraine müssen keine Zuzahlungen für Medikamente leisten

Geflüchtete aus der Ukraine müssen beim Einlösen von rosa Rezepten während der ersten 18 Monate Aufenthalt in Deutschland keine Zuzahlungen für Arzneimittel in der Apotheke leisten. Sie sind damit wie andere Leistungsempfänger des Asylbewerberleistungsgesetzes zu behandeln. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) angesichts des anhaltenden Zustroms von flüchtenden Frauen, Männern und Kindern aus der Ukraine aufmerksam. (ABDA, 05.04.2022)

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/gefluechtete-aus-der-ukraine-muessen-keine-zuzahlungen-fuer-medikamente-leisten/