| Hans-Günter Meyer-Thompson | Diamorphin
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin zur Zulassung von Diamorphin Tabletten
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin zur Zulassung von Diamorphin Tabletten
Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGSuchtmedizin) und die AG Diamorphin sprechen sich für die Zulassung von Diamorphin Tabletten aufgrund öffentlichen Interesses aus.
Die DGS und die AG Diamorphin sehen außerdem ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis in der Zulassung von Diamorphin Tabletten.
Rechtliche Grundlage des Ihnen vorliegenden Zulassungsantrags ist das Arzneimittelgesetz (AMG) § 24b (2) a.E., Art. 10 (3). Dem BfArM steht die Möglichkeit offen, nach AMG §28 (3) eine Zulassung mit Auflagen und mit nachfolgender Unbedenklichkeitsstudie (AMG §28, (3b)) zu erteilen.
DGS – Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin, 20.06.2024