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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Substitution in Haft

Suchtbehandlung von Straftätern Der Gesetzgeber verharrt im Gestern 

Suchtbehandlung von Straftätern Der Gesetzgeber verharrt im Gestern 

von Prof. Dr. Alexander Baur und Dr. Jan Querengässer 

Suchtkranke Straftäter können in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Nachdem die Kliniken aus allen Nähten platzten, kam es 2023 zu einer Reform. Vollkommen geglückt ist diese nicht, meinen Alexander Baur und Jan Querengässer. (LTO – Legal Tribune Online, 18.03.2024)

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/straftaeter-suchtkrank-enztziehungsanstalt-drogen-massregel-reform-64-stgb/