| Hans-Günter Meyer-Thompson | Substitution in Haft
Suchtbehandlung von Straftätern Der Gesetzgeber verharrt im Gestern
Suchtbehandlung von Straftätern Der Gesetzgeber verharrt im Gestern
von Prof. Dr. Alexander Baur und Dr. Jan Querengässer
Suchtkranke Straftäter können in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Nachdem die Kliniken aus allen Nähten platzten, kam es 2023 zu einer Reform. Vollkommen geglückt ist diese nicht, meinen Alexander Baur und Jan Querengässer. (LTO – Legal Tribune Online, 18.03.2024)
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/straftaeter-suchtkrank-enztziehungsanstalt-drogen-massregel-reform-64-stgb/