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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Substitution in Haft

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT. IM NAMEN DES VOLKES - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde (Substitution in der JVA Kaisheim, Anm.)

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT. IM NAMEN DES VOLKES - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde (Substitution in der JVA Kaisheim, Anm.)

Der Justizvollzugsanstalt Kaisheim wird im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorläufig aufgegeben, dem Beschwerdeführer eine hinsichtlich Art und Umfang durch den ärztlichen Dienst der Justizvollzugsanstalt Kaisheim zu bestimmende und von diesem zu überwachende Substitutionsbehandlung zu gewähren. Diese Anordnung bleibt bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, in Kraft. Wird der Beschwerdeführer zu einem früheren Zeitpunkt aus dem Strafvollzug entlassen, tritt die Anordnung außer Kraft. (Bundesverfassungsgericht, (Beschluss vom 05. Dezember 2023 - 2 BvR 1661/23)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/rk20231205_2bvr166123.html