| Hans-Günter Meyer-Thompson | Substitution in Haft
Bayern. Rechtsprechung: Entzug statt Vollzug
Bayern. Rechtsprechung: Entzug statt Vollzug
Forensische Kliniken in Oberbayern sind häufig hoffnungslos überbelegt. Schuld daran ist nach Meinung vieler Richter und Staatsanwälte die aktuelle Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs.
Konkret geht es dabei um den Paragraf 64 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unterbringung für Alkohol- und Drogensüchtige in einer Entziehungsanstalt geregelt ist: Immer mehr Straftäter kommen nicht ins Gefängnis sondern in den sogenannten Maßregelvollzug.
Die Folge: Effektive Therapien sind dort kaum mehr möglich. (Süddeutsche Zeitung, 08.09.2019)