Hohe Hürden für Cannabisverordnung auf Kassenkosten
Hohe Hürden für Cannabisverordnung auf Kassenkosten
Kassel – Für die Verordnung von Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten hohe Anforderungen. Die Krankheit der Patienten muss sich deutlich „von durchschnittlichen Erkrankungen abheben“, wie heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.
Danach müssen die behandelnden Ärzte umfassend begründen, warum andere Therapien nicht in Betracht kommen (Az: B 1 KR 21/21 R und weitere). Die ärztliche Verordnung von Cannabis ist bei „schwerwiegenden Erkrankungen“ grundsätzlich schon seit März 2017 möglich, wenn dies zur Linderung führen kann. Insbesondere bei chronischen Schmerzen gilt die Droge oft als gute Behandlungsmöglichkeit. (aerzteblatt.de, 07.11.2022)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/138761/Hohe-Huerden-fuer-Cannabisverordnung-auf-Kassenkosten