GBA. Substitutionsgestützte Therapie von Opioidabhängigen: Klarstellungen zum GKV-Leistungsangebot beschlossen
GBA. Substitutionsgestützte Therapie von Opioidabhängigen: Klarstellungen zum GKV-Leistungsangebot beschlossen
Berlin, 6. September 2018– Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Regelungen geändert, nach denen Opioidabhängige zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine substitutionsgestützte Therapie erhalten können. Das derzeitige Leistungsangebot wurde an die neuen Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und die Feststellungen der Bundesärztekammer (BÄK) angepasst. Die erforderlichen Klarstellungen zur substitutionsgestützten Behandlung von Opioidabhängigen als GKV-Leistung liegen nun vor. (GBA – Gemeinsamer Bundesausschuss, 06.09.2018)
https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/762/