BÄK. Kontinuität der substitutionsgestützten Behandlung bleibt erhalten - Neue Substitutions-Richtlinie zur Behandlung von Opioidabhängigen
BÄK. Kontinuität der substitutionsgestützten Behandlung bleibt erhalten - Neue Substitutions-Richtlinie zur Behandlung von Opioidabhängigen
„Mit der aktuellen Überarbeitung der Substitutions-Richtlinie stellen wir eine bestmögliche Behandlung opioidabhängiger Menschen sicher. So wurden zum Beispiel bewährte Erleichterungen der jetzt auslaufenden SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in die Richtlinie übernommen.“ Das sagte Dr. Josef Mischo, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Sucht und Drogen“ der Bundesärztekammer (BÄK), anlässlich der Veröffentlichung der BÄK-Richtlinie zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger, die am 08.04.2023 in Kraft getreten ist. (BÄK – Bundesärztekammer, 11.04.2023)
https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/kontinuitaet-der-substitutionsgestuetzten-behandlung-bleibt-erhalten