Polizeien dürfen Straftaten von erheblicher oder länderübergreifender Bedeutung in der „Falldatei Rauschgift“ beim BKA abspeichern. In der Datei landeten auch Kiffer, die einen Joint geraucht hatten. Das und viele weitere Mängel haben Datenschützer aus Bund und Ländern festgestellt. (netzpolitik.org, 10.11.2016)
https://netzpolitik.org/2016/bundeskriminalamt-speichert-rechtswidrig-kleine-kiffer
Polizeien dürfen Straftaten von erheblicher oder länderübergreifender Bedeutung in der „Falldatei Rauschgift“ beim BKA abspeichern. In der Datei landeten auch Kiffer, die einen Joint geraucht hatten. Das und viele weitere Mängel haben Datenschützer aus Bund und Ländern festgestellt. (netzpolitik.org, 10.11.2016Polizeien dürfen Straftaten von erheblicher oder länderübergreifender Bedeutung in der „Falldatei Rauschgift“ beim BKA abspeichern. In der Datei landeten auch Kiffer, die einen Joint geraucht hatten. Das und viele weitere Mängel haben Datenschützer aus Bund und Ländern festgestellt. (netzpolitik.org, 10.11.2016