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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung

Verbot von Kautabak zum Lutschen bleibt rechtens

Verbot von Kautabak zum Lutschen bleibt rechtens

Ansbach – Der Verkauf von Kautabak zum Lutschen darf in Deutschland weiter untersagt werden. Die Klage eines Importeurs von Tabakerzeugnissen, der ein Verkaufsverbot gerichtlich aufheben lassen wollte, ist vom 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in Ansbach zurückgewiesen worden. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen, wie der Gerichtshof heute mitteilte. (aerzteblatt.de, 14.10.2019)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106663/Verbot-von-Kautabak-zum-Lutschen-bleibt-rechtens