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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung

SuizidbeihilfeGesundheitsministerium verwehrt Schwerstkranken todbringende Medikamente

SuizidbeihilfeGesundheitsministerium verwehrt Schwerstkranken todbringende Medikamente

Schwerstkranke dürfen nach einem Gerichtsurteil in "extremen Notlagen" Medikamente erhalten, um ihr Leben zu beenden. Das will das Gesundheitsministerium künftig unterbinden. (Spiegel online, 29.06.2018)
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/suizidbeihilfe-schwerstkranke-erhalten-keine-todbringenden-medikamente-a-1215871.html