| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung
SuizidbeihilfeGesundheitsministerium verwehrt Schwerstkranken todbringende Medikamente
SuizidbeihilfeGesundheitsministerium verwehrt Schwerstkranken todbringende Medikamente
Schwerstkranke dürfen nach einem Gerichtsurteil in "extremen Notlagen" Medikamente erhalten, um ihr Leben zu beenden. Das will das Gesundheitsministerium künftig unterbinden. (Spiegel online, 29.06.2018)
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/suizidbeihilfe-schwerstkranke-erhalten-keine-todbringenden-medikamente-a-1215871.html