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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung

Karlsruhe lässt Vergabe tödlicher Medikamente offen

Karlsruhe lässt Vergabe tödlicher Medikamente offen

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lässt die Frage weiter offen, ob Men­schen einen Anspruch gegen den Staat auf die Herausgabe von Medikamenten haben, um sich selbst zu töten. Aus formalen Gründen wies die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts heute Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsge­richts Köln vom November zurück. (aerzteblatt.de, 30.06.2020)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/114259/Karlsruhe-laesst-Vergabe-toedlicher-Medikamente-offen