| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung
Hartz IV: Jobcenter zahlt Fahrtkosten für Methadonbehandlung
Hartz IV: Jobcenter zahlt Fahrtkosten für Methadonbehandlung
Von Drogen loszukommen ist für viele Betroffene eine große Herausforderung. Neben der Abhängigkeit selbst ist auch der Weg zur Entzugsklinik mit vielen Hindernissen gespickt. Häufig sind Entzugskliniken und Drogen-Center weit entfernt und Süchtige können sich die Fahrtkosten dorthin nicht leisten. Wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil vom 22. März 2020 entschied, soll das Jobcenter für die Fahrtkosten zur Methadon-Substitutionsbehandlung von Hartz IV Bedürftigen übernehmen (Az.: L 3 AS 3212/18). (hartziv.org, 14.04.2020)
https://www.hartziv.org/news/20200414-hartz-iv-jobcenter-uebernimmt-fahrtkosten-zur-drogenentwoehnung.html