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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung

Bundesverwaltungsgericht. Kein Anspruch auf Zugang zu einem Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung ohne krankheitsbedingte Notlage

Bundesverwaltungsgericht. Kein Anspruch auf Zugang zu einem Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung ohne krankheitsbedingte Notlage

Nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ist die Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung grundsätzlich ausgeschlossen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung (Urteil vom 2. März 2017 - BVerwG 3 C 19.15) bestätigt. (Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung 42/2019 vom 28.05.2019)

https://www.bverwg.de/pm/2019/42