| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung
Bundesgerichtshof: Patient muss Befund auf jeden Fall bekommen
Bundesgerichtshof: Patient muss Befund auf jeden Fall bekommen
Karlsruhe – Der Arzt hat sicherzustellen, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden – und gegebenenfalls von der angeratenen Behandlung – Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags bei ihm eingehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem Urteil entschieden, das heute veröffentlicht wurde (Az. VI ZR 285/17). (aerzteblatt.de, 24.08.2018)