| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung
Bundesgerichtshof bestätigt Freiheitsstrafe für Arzt wegen Cannabisrezepten
Bundesgerichtshof bestätigt Freiheitsstrafe für Arzt wegen Cannabisrezepten
München – Hunderte Male hat ein Arzt aus München ohne medizinischen Grund Cannabis verschrieben – nun ist seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, soweit sie sich auf den Schuld- und Strafausspruch bezog, teilte das Gericht heute in Karlsruhe mit. (aerzteblatt.de, 12.04.2023)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/142374/Bundesgerichtshof-bestaetigt-Freiheitsstrafe-fuer-Arzt-wegen-Cannabisrezepten