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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung

Berlin. Anwalt brachte inhaftiertem Mandanten Betäubungsmittel

Berlin. Anwalt brachte inhaftiertem Mandanten Betäubungsmittel

Ein Rechtsanwalt, der Betäubungsmittel in ein Berliner Gefängnis gebracht und seinem damaligen Mandanten übergeben hatte, ist zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 42-Jährige habe sich der versuchten unerlaubten Abgabe von Arzneimitteln sowie der fahrlässigen Abgabe von Betäubungsmitteln schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Freitag. Der Jurist hatte zuvor erklärt, er sei davon ausgegangen, dass es sich bei den Tabletten um ein Mittel gegen die massiven Schmerzen des Mannes handelte. Er habe sich überreden lassen und bereue sein Verhalten, so der Angeklagte. (Lausitzer Rundschau, 14.08.2020)

Berlin. Anwalt brachte inhaftiertem Mandanten Betäubungsmittel