| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung
Amt darf Ärztin in Rheinland-Pfalz Verschreibung von Drogensubstitution verbieten
Amt darf Ärztin in Rheinland-Pfalz Verschreibung von Drogensubstitution verbieten
Koblenz – Das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat einer Ärztin das Verschreiben von Drogensubstitutionen verbieten dürfen. Die Frau habe erheblich gegen rechtliche Vorschriften verstoßen, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz heute mit. Dadurch bestehe eine Gefahr für die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs (Az.: 3 L784/22.KO). (aerzteblatt.de, 05.10.2022)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137894/Amt-darf-Aerztin-in-Rheinland-Pfalz-Verschreibung-von-Drogensubstitution-verbieten