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| Hans-Günter Meyer-Thompson | International

Reisen mit Betäubungsmitteln

Reisen mit Betäubungsmitteln

BOPS. Reisen mit Betäubungsmitteln

Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf ein Arzt für Patienten Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Der Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig, da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 4 b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)). Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln sind die nachstehend beschriebenen Regelungen zu beachten… (Bundesopiumstelle, zuletzt aufgerufen am 04.10.2023)

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html

Swissmedic. Betäubungsmittel zum persönlichen medizinischen Gebrauch auf Reisen
Informationsseite von Swissmedic

https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/besondere-arzneimittelgruppen--ham-/narcotics/kranke-reisende.html

INDRO. Substitution auf Auslandreisen
Auflistung der Staaten, die Methadon/Buprenorphin als Substitutionsmedikamente zulassen sowie ein Adressenverzeichnis von Ärzten/Kliniken, die Behandlungen durchführen. Weiter sind Informationen zu den Einfuhrbestimmungen erhältlich. Eine Zusammenstellung von INDRO e.v. (Deutschland)

https://indro-online.de/laenderinformationen/

INCB. Einfuhrbestimmungen von Betäubungsmittel und anderen kontrollierten Substanzen
Länderspezifische Informationen über die Einreisebedingungen mit Betäubungsmitteln. Eine Seite des International Narcotics Control Board (INCB)

https://www.incb.org/incb/en/travellers/country-regulations.html

Reisen mit Betäubungsmitteln.pdf