Reisen mit Betäubungsmitteln
Reisen mit Betäubungsmitteln
BOPS. Reisen mit Betäubungsmitteln
Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf ein Arzt für Patienten Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Der Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig, da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 4 b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)). Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln sind die nachstehend beschriebenen Regelungen zu beachten… (Bundesopiumstelle, zuletzt aufgerufen am 04.10.2023)
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html
Swissmedic. Betäubungsmittel zum persönlichen medizinischen Gebrauch auf Reisen Informationsseite von Swissmedic
https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/besondere-arzneimittelgruppen--ham-/narcotics/kranke-reisende.html
INDRO. Substitution auf Auslandreisen Auflistung der Staaten, die Methadon/Buprenorphin als Substitutionsmedikamente zulassen sowie ein Adressenverzeichnis von Ärzten/Kliniken, die Behandlungen durchführen. Weiter sind Informationen zu den Einfuhrbestimmungen erhältlich. Eine Zusammenstellung von INDRO e.v. (Deutschland)
https://indro-online.de/laenderinformationen/
INCB. Einfuhrbestimmungen von Betäubungsmittel und anderen kontrollierten Substanzen Länderspezifische Informationen über die Einreisebedingungen mit Betäubungsmitteln. Eine Seite des International Narcotics Control Board (INCB)
https://www.incb.org/incb/en/travellers/country-regulations.html