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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

Worauf Patienten bei Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten achten müssen

Worauf Patienten bei Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten achten müssen

Bonn – Patienten, die auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen sind, dürfen diese grundsätzlich auf viele Auslandsreisen mitnehmen. Sie sollten dazu aber einige Vorbereitungen treffen, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt. Darauf weist die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu Beginn der Urlaubszeit hin. (aerteblat.de, 17.06.2024)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152215/Worauf-Patienten-bei-Auslandsreisen-mit-betaeubungsmittelhaltigen-Medikamenten-achten-muessen