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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

Verwaltungsgericht: Kein Anspruch auf Erwerb von Tötungsmitteln

Verwaltungsgericht: Kein Anspruch auf Erwerb von Tötungsmitteln

Köln – Schwerkranke Menschen haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Das Verwaltungsgericht Köln (VG) wies gestern drei gegen die Bundesrepublik gerichtete Klagen ab, die auf die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für das Präparat Natriumpentobarbital gerichtet waren. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. (aerzteblatt.de, 10.12.2020)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119218/Verwaltungsgericht-Kein-Anspruch-auf-Erwerb-von-Toetungsmitteln