Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Referentenentwurf, 4. Januar 2021) - Kurzfassung
Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Referentenentwurf, 4. Januar 2021) - Kurzfassung
Am 4. Januar 2021 verschickte das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf einer Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften an Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, an die Fachverbände der Suchthilfe und an weitere Organisationen, Körperschaften und Institutionen.
Der Entwurf beinhaltet Regelungen zur Klassifizierung neuer psychotroper Substanzen (NPS), die Aufnahme eines neuen Kurzzeit-Benzodiazepins (Remimazolam) in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), eine rechtliche Klarstellung für die Verabreichung injizierbaren Depotbuprenorphins in der Opioidsubstitution sowie Regelungen zur Verlängerung der Vorschriften für die Opioidsubstitutionsbehandlung in Corona-Zeiten, „um die derzeit auf den 31. März 2021 befristeten substitutionsbezogenen Ausnahmevorschriftendes § 6 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung - mit Blick auf einen absehbar weiteren besonderen Versorgungsbedarf emeut befristet auf ein Jahr - vom l. April 2021 bis zum 31.März 2022 fortführen zu können“, heißt es im Anschreiben des Ministeriums.