Testphase für elektronische Betäubungsmittelrezepte ab Oktober geplant
Testphase für elektronische Betäubungsmittelrezepte ab Oktober geplant
Berlin – Elektronische Verordnungen für Betäubungsmittel (BtM) sollen ab dem 1. Oktober 2024 getestet werden. Das sieht ein Referentenentwurf der vierten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung vor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. (aerzteblatt.de, 28.02.2024)
Auf Anfrage von Forum Substitutionspraxis teilt das BfArM mit:
Zum 01.07.2025 ist die Möglichkeit der elektronischen Ausstellung und Übermittlung von vertragsärztlichen Verschreibungen von Betäubungsmitteln nach § 360 Absatz 2 Satz 2 SGB V über die Telematikinfrastruktur umzusetzen. Hierzu zählen auch patientenindividuelle Verschreibungen von Betäubungsmitteln im Rahmen der Substitutionstherapie. Die Testphase für die elektronische Verschreibung von Betäubungsmitteln soll ab dem 01.10.2024 beginnen. Die Regelungen zum digitalen Verfahren werden durch den Gesetzgeber, u.a. mit der Novellierung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, derzeit vorangetrieben. Die elektronische Verschreibung von Sprechstunden- bzw. Praxisbedarf wird in dieser Ausbaustufe noch nicht ermöglicht. (05.03.2024)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149624/Testphase-fuer-elektronische-Betaeubungsmittelrezepte-ab-Oktober-geplant