| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen
Suizidbeihilfe: Bundesregierung setzt Urteil nicht um
Suizidbeihilfe: Bundesregierung setzt Urteil nicht um
Hamburg – Die Bundesregierung weigert sich laut einem Bericht des Spiegel, ein umstrittenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen. Das Gericht hatte im März 2017 geurteilt, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Schwerstkranken den Kauf einer Selbsttötungsarznei in „extremen Notlagen“ nicht verwehren dürfe. (aerzteblatt.de, 14.05.2018)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/95149/Suizidbeihilfe-Bundesregierung-setzt-Urteil-nicht-um