Zum Hauptinhalt springen
| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

Substitution. Vorschläge für die Überarbeitung der Diamorphinbehandlung

Substitution. Vorschläge für die Überarbeitung der Diamorphinbehandlung

Die Behandlung mit Diamorphin in der Substitution – wird sie bald flächendeckend möglich sein? Darüber wird gerade intensiv diskutiert. Klar ist: Notwendig ist dafür eine Anpassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), unter anderem über eine mögliche Anpassung des § 5a (Vorgaben der Diamorphin Behandlung).

Vor diesem Hintergrund beschäftigen sich verschiedene Verbände mit diesem Thema, so auch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Sie hat dazu eigens eine AG mit verschiedenen Vertreter*innen einberufen, in der auch der Notdienst mitwirkt. Weitere Teilnehmende sind: Prof. Dr. Derik Hermann (Therapieverbund Ludwigsmühle), Tina Nagel (Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe), Nina Pritszens (Vista Berlin), Dirk Schaeffer (Deutsche Aidshilfe), Prof. Dr. Norbert Scherbaum (LVR-Klinikum Essen). Dr. Anne Bunte (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände), Dennis Schinner (Netzwerk Suchthilfe gGmbH) sowie Dr. Peter Raiser (DHS). Ziel ist die Erstellung eines Positionspapieres, das die verschiedenen Aspekte des Zugangs zur Behandlung und zur Versorgungsstruktur regelt. (Beitrag von Antje Matthiesen, stellv. Geschäftsführung des Notdienstes für Suchtmittelgefährdete und -abhängige Berlin e.V., 22. Februar 2024)

https://drogennotdienst.de/2024/02/22/richtlinien-diamorphin-behandlung/