| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen
Rechtsgutachten: Gesetzgeber nicht zu Hilfe bei Selbsttötung verpflichtet
Rechtsgutachten: Gesetzgeber nicht zu Hilfe bei Selbsttötung verpflichtet
Bonn – Der Streit darüber, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Patienten eine Erlaubnis zum Kauf tödlicher Betäubungsmittel erteilen muss, könnte demnächst das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die Behörde legte heute ein Rechtsgutachten vor, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr (Az.: 3 C 19/15) anzweifelt. (aerzteblatt.de, 16.01.2018)