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Oberverwaltungsgericht Münster sieht kein Recht auf Zugang zu Suizidmitteln
Oberverwaltungsgericht Münster sieht kein Recht auf Zugang zu Suizidmitteln
Münster – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben.
Das hat der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) heute in drei Verfahren entschieden (Az.: 9 A 146/21, 9 A 147/21 und 9 A 148/21) und damit Urteile des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. (aerzteblatt.de, 02.02.2022)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/131442/Oberverwaltungsgericht-Muenster-sieht-kein-Recht-auf-Zugang-zu-Suizidmitteln