Klare Grenzen für Zwang: BVerfG und neue DGPPN-Leitlinie geben Maßstäbe vor
Klare Grenzen für Zwang: BVerfG und neue DGPPN-Leitlinie geben Maßstäbe vor
Die DGPPN begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Zwangsmaßnahmen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nur nach Richtervorbehalt zuzulassen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil klare Grenzen für die Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen festgelegt. Mit der aktuellen Veröffentlichung der neuen S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ legt die DGPPN einen Katalog an Empfehlungen vor, die das Auftreten einer gefährlichen Situation verhindern und Zwang grundsätzlich vermeiden helfen. Damit folgt sie der Überzeugung, dass Freiheitsentzug durch Zwang nicht nur eine Frage des Grundrechts, sondern auch ethischen Handelns und der Menschenwürde ist. (DGPPN - Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, 24.07.2018)
https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2018/leitlinie-zwang.html