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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

Gesundheitsministerium: BfArM darf keine Suizidmittel ausgeben

Gesundheitsministerium: BfArM darf keine Suizidmittel ausgeben

Bonn/Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wendet sich gegen eine Ausgabe tödlicher Medikamente zum Zweck der Selbsttötung durch staatliche Verwaltungsbehörden. Es forderte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn auf, Patienten keine tödliche Dosis eines Betäubungsmittels zu verschaffen. (aerzteblatt.de, 29.06.2018)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96168/Gesundheitsministerium-BfArM-darf-keine-Suizidmittel-ausgeben