| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen
Das Recht darf zur Sterbehilfe nicht schweigen
Das Recht darf zur Sterbehilfe nicht schweigen
Karlsruhe – Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat vor falschen Erwartungen an das Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gewarnt. Es gehe „nicht um die moralische oder politische Beurteilung der Selbsttötung und ihrer Folgen für die Gesellschaft, (...) sondern allein um die Reichweite des Freiheitsraums, den das Grundgesetz einer staatlichen Strafdrohung entgegensetzt“, sagte er heute zum Auftakt der zweitägigen Verhandlung in Karlsruhe (Az.: 2 BvR 2347/15 und andere). (aerzteblatt.de, 16.04.2019)