Das neue Substitutionsrecht – eine Handreichung für die Praxis
Das neue Substitutionsrecht – eine Handreichung für die Praxis
25 Jahre nach Legalisierung der Opioid-Substitution hat der Bundesrat eine reformierte Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) beschlossen. Darin werden die Vorgaben des Substitutionsrechts an Erkenntnisse des wissenschaftlichen Fortschritts und an praktische Erfordernisse angepasst. Die Regelungen zu Sachverhalten, die unmittelbar ärztlich-therapeutische Bewertungen betreffen, werden aus dem Rahmen bundesrechtlicher Regelungen der BtMVV in die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer (BÄK) überführt. Fast alle wesentlichen Änderungsvorschläge der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) haben damit Eingang in das neue Substitutionsrecht gefunden. (dgs-info, Backmund/Meyer-Thompson, 02.08.2017)