Cannabismedikation und Medikamentenprivileg des § 24 a StVG - Von Ludwig Laub, Polizeidirektor, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
Cannabismedikation und Medikamentenprivileg des § 24 a StVG - Von Ludwig Laub, Polizeidirektor, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 6. März 20171 sind weitere Cannabisprodukte verschreibungsfähig geworden. Infolgedessen ist mit zunehmender Verordnungshäufigkeit dieser „Medikamente“ damit zu rechnen und auch davon auszugehen, dass künftig mehr Cannabis-medikamentierte Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Das ist insofern problematisch, als auch ärztlich verordnete Cannabisarzneien die Fahrtüchtigkeit eines Kraftfahrers beeinträchtigen und sogar zu dessen Fahrunsicherheit führen können.(Polizei-Spiegel, Ausgabe Juli/August 2017, Hrsg.: DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft)
https://www.dpolg.de/fileadmin/user_upload/www_dpolg_de/pdf/polizeispiegel/polizeispiegel_17_08.pdf