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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

Cannabis-Patienten als Autofahrer "Was der Gesetzgeber da zugelassen hat..."

Cannabis-Patienten als Autofahrer "Was der Gesetzgeber da zugelassen hat..."

Wer aus medizinischen Gründen Cannabis konsumiert, darf in Deutschland Auto fahren - trotz berauschender Wirkung. Jetzt wird Kritik laut.

Ärzte können Patienten bei schwerer Krankheit Cannabis verordnen. Trotz möglicherweise berauschender Wirkung dürfen diese Menschen unter bestimmten Bedingungen Auto fahren. Das sieht die aktuelle Gesetzeslage so; andere Cannabis-Konsumenten hingegen müssen mit Fahrverbot und Führerscheinentzug rechnen, selbst wenn sie nicht berauscht am Verkehr teilgenommen haben. (Spiegel online, 23.01.2018)

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/cannabis-patienten-als-autofahrer-verkehrsgerichtstag-diskutiert-sonderrolle-a-1189300.html