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Bundesrat verabschiedet Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittel-rechtlicher Vorschriften
Bundesrat verabschiedet Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittel-rechtlicher Vorschriften
(…) Zudem soll in Artikel 2 auf der Grundlage der Ermächtigung in § 13 Absatz 3 BtMG die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung geändert werden. Ziel dieser Änderung ist die Schaffung einer betäubungsmittelrechtlich sicheren Grundlage für die Anwendung neuer Darreichungsformen (injizierbares Depot-Buprenorphin, Anmerkung Forum Substitutionspraxis) von Substitutionsmitteln durch „Verabreichen“ durch ärztliches oder medizinisches Fachpersonal.
Drucksache: 190/21, Bundesratssitzung vom 07.05.2021