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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

Bundesrat billigt Cannabisgrenzwert am Steuer

Bundesrat billigt Cannabisgrenzwert am Steuer

Berlin – Der Bundesrat hat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren lassen, das für den berau­schenden Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.

Für Fahranfänger und Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln. In Kraft treten sollen die Neurege­lungen nach der nun folgenden Gesetzesverkündung, also voraussichtlich noch im Sommer. (aerzteblatt.de, 05.07.2024)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152721/Bundesrat-billigt-Cannabisgrenzwert-am-Steuer?rt=9667f32d3058db6890569f96508f8059