| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen
Bundesrat billigt Cannabisgrenzwert am Steuer
Bundesrat billigt Cannabisgrenzwert am Steuer
Berlin – Der Bundesrat hat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren lassen, das für den berauschenden Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.
Für Fahranfänger und Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln. In Kraft treten sollen die Neuregelungen nach der nun folgenden Gesetzesverkündung, also voraussichtlich noch im Sommer. (aerzteblatt.de, 05.07.2024)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152721/Bundesrat-billigt-Cannabisgrenzwert-am-Steuer?rt=9667f32d3058db6890569f96508f8059