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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

Berlin. Reform des Substitutionsrechts abgeschlossen. Drogenbeauftragte: „Ein wichtiger Schritt, um die Versorgung Suchtkranker zu verbessern und wohnortnahe Hilfe auszubauen. Substitution kann Leben retten!“

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler:

„Der Gesundheitsminister und ich haben uns in den letzten Jahren sehr dafür eingesetzt, die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten bei der Versorgung suchtkranker Menschen zu verbessern.

Die Reform des Substitutionsrechts ist auf diesem Weg ein Meilenstein. Ich freue mich sehr, dass die neuen Regeln mit der Bekanntgabe der BÄK-Richtlinie jetzt in die Praxis kommen.

Die Ärzteschaft hat hierbei wirklich gute Arbeit geleistet. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit dieser Reform mehr Ärzte für die Substitutionsbehandlung gewinnen werden und einen spürbaren Beitrag leisten, die Versorgungslücken gerade auch auf dem Land zu schließen. Die Neuerungen werden vielen Menschen den Weg in ein selbstbestimmtes Leben erleichtern. Das alles ist wichtig, denn Substitution kann Leben retten.“ (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Pressemitteilung vom 29.09.2017,

http://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/4_Presse/1_Pressemitteilungen/2017/2017_III_Quartal/2017-09-29_BtMVV_BAEK.pdf