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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

Berlin. Mustervertrag für die Substitutionsbehandlung vorgestellt 

Berlin. Mustervertrag für die Substitutionsbehandlung vorgestellt 

Behandlungsverträge zwischen Substitutionspatient_innen und Substitutionsärzt_innen sind oft mangelhaft, zum Teil bestehen sogar keine Vereinbarungen.

Zu diesem Ergebnis kam eine 2017 vom JES-Bundesverband durchgeführte Befragung von mehr als 800 Substitutionspatient_innen.

Demnach boten die meisten Vertragswerke keine Möglichkeit für individuelle Absprachen. Zudem wurden einige Verträge als überaus diskriminierend empfunden und waren von zweifelhafter Qualität.

Um diesen Missstand zu beheben, hat das Drogenselbsthilfenetzwerk JES gemeinsam mit der Deutschen Aidshilfe (DAH) und anderen Unterstützer_innen einen Musterbehandlungsvertrag erarbeitet. (DAH, 13.06.2019)

https://www.aidshilfe.de/meldung/mustervertrag-substitutionsbehandlung-vorgestellt