4. BtMVV-Änderungsverordnung – Stellungnahmen zum Referentenentwurf: Wegfall der Höchstverordnungsmengen strittig / erleichterte Substitutionsregeln finden überwiegend Zustimmung
4. BtMVV-Änderungsverordnung – Stellungnahmen zum Referentenentwurf: Wegfall der Höchstverordnungsmengen strittig / erleichterte Substitutionsregeln finden überwiegend Zustimmung
Bis zum 18.11.2020 hatten BÄK, KBV, ABDA, Hersteller, Fachverbände u.a. Gelegenheit, den Referentenentwurf des BMG zur 4. Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) zu kommentieren. Nur eine Minderheit der Angeschriebenen hat davon Gebrauch gemacht. Keine Stellungnahme abgegeben zur Novellierung des Substitutionsrechts und zur Neuregelung der Höchstverordnungsmengen haben beispielsweise KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), DGS – Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin, die Verbände der pharmazeutischen Industrie und Großhändler, die Fachorganisationen der Palliativ- und Schmerzmedizin und die DHS - Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen. Die Nichtabgabe einer Stellungnahme gilt als Zustimmung.
Die beabsichtigte Aufhebung von Höchstverordnungsmengen für den Zeitraum von 30 Tagen trifft aber auch auf Widerspruch.