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Patzaks BtM(G)-Blog rund um Betäubungsmittel, Cannabis und NPS
Patzaks BtM(G)-Blog rund um Betäubungsmittel, Cannabis und NPS
Zum Jahresabschluss berichte ich über eine interessante Entscheidung des 3. Strafsenats des BGH (Beschl. v. 2.10.2024 – 3 StR 386/24, BeckRS 2024, 35789). Er beanstandet die Verurteilung eines unbestraften, geständigen Heroin- und Kokainabhängigen wegen Besitzes von einer Konsumeinheit Heroin zum Zwecke des unmittelbaren Eigenkonsums zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. (Prof. Dr. Jörn Patzak in LinkedIn, 31.12.2024)