| Hans-Günter Meyer-Thompson | National
Gesetzentwurf zu Strafverschärfung bei K.o.-Tropfen im Bundesrat vorgelegt
Gesetzentwurf zu Strafverschärfung bei K.o.-Tropfen im Bundesrat vorgelegt
Berlin – Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zu härteren Strafen für das Verabreichen von K.o.-Tropfen vorgestellt. Der heute vorgelegte Entwurf sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren für den Einsatz der Tropfen bei Sexual- und Raubstraftaten vor. (aerzteblatt.de, 11.04.2025)