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| Hans-Günter Meyer-Thompson | National

Gesetzentwurf zu Strafverschärfung bei K.o.-Tropfen im Bundesrat vorgelegt

 

Gesetzentwurf zu Strafverschärfung bei K.o.-Tropfen im Bundesrat vorgelegt

Berlin – Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zu härteren Strafen für das Verabreichen von K.o.-Tropfen vorgestellt. Der heute vorgelegte Entwurf sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren für den Einsatz der Tropfen bei Sexual- und Raubstraftaten vor.  (aerzteblatt.de, 11.04.2025)

https://www.aerzteblatt.de/news/gesetzentwurf-zu-strafverscharfung-bei-ko-tropfen-im-bundesrat-vorgelegt