Fünfte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
Fünfte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
A. Problem und Ziel
Die ärztliche Behandlung einer schweren Opioidabhängigkeit mit zur Substitution zugelassenen Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Diamorphin hat sich seit der bundesrechtlichen Einführung im Jahr 2009 als eine anerkannte und wirksame Behandlungsmethode in der Regelleistung etabliert. Diese Methode ist geeignet, das Überleben von Patientinnen und Patienten, für die eine Behandlung mit anderen Substitutionsmitteln sich als nicht ausreichend erwiesen hat, zu sichern. (BMG, 17.10.2024)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/RefE_Fuenfte_BtMVVAEndVO_bf.pdf