Diamorphin: BMG erklärt Versorgungsmangel
Diamorphin: BMG erklärt Versorgungsmangel
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Versorgungsmangel für diamorphinhaltige Arzneimittel zur Herstellung einer Injektionslösung festgestellt.
Nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) besteht in Deutschland ein Versorgungsmangel mit diamorphinhaltigen Arzneimitteln zur Herstellung einer Injektionslösung. Grundlage ist die Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 Arzneimittelgesetz (AMG). Die Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten. (Apotheke adhoc, 15.11.2024)
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/diamorphin-bmg-erklaert-versorgungsmangel/#