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| Hans-Günter Meyer-Thompson | National

Erfolgreiches Konzept „Therapie statt Strafe“ sichern! Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 629/23) - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Erfolgreiches Konzept „Therapie statt Strafe“ sichern! Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 629/23) - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) begrüßen ausdrücklich die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, die bestehende Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu schließen, die aktuell die Umsetzbarkeit des bewährten Ansatzes „Therapie statt Strafe“ verhindert. Die geplante Änderung betrifft § 7 SGB II, der regelt, wer nach diesem Buch Leistungen erhält, und wer von diesen Leistungen ausgeschlossen ist. Von diesem Ausschluss sind aktuell auch Menschen betroffen, die auf Grundlage des § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in stationären Einrichtungen zur Therapie untergebracht sind (DHS, BAG, 2024)

https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/2024-03-18-Positionierung_BAG_S_DHS___35_BtMG.pdf